Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, daß neben seinen speziellen rechtlichen Aspekten mehr als andere Rechtsgebiete Emotionen berührt. Das gilt  besonders für den Fall einer bevorstehenden Trennung oder Scheidung. Das einstige Vertrauen der Beziehung schwindet, wenn es um Fragen geht, wie z.B. zur Höhe von Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und  Kindesunterhalt geht. Der Umgang mit dem gemeinsamen Kind und die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bergen Konflikte. Nicht immer besteht Einigkeit zum küftigen Lebensmittelpunkt des Kindes (bei der Mutter oder dem Vater) oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Unkenntnis der eigenen Rechte verunsichert einen und nicht selten werden in der Ehe nicht (mehr) ausgetragene Konflikte in die Trennung hineingetragen. Weitere Fragen können sich ergebn aus gemeinsamen Schulden, die Zuteilung der Ehewohnung, Fragen zum Versorgungsausgleich etc. Vor oder auch im Rahmen von einem Scheidungsverfahren können hierzu einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Falls es (zunächst) nicht zu einer Einigung kommt, können die Fragen gerichtlich geklärt werden. Die Streitigkeiten im Rahmen einer Ehescheidung sind zwar immer wieder ähnlich, aber schon alleine wegen der unterschiedlichen Persöhnlichkeitsstruktur des jeweiligen Mandanten und dessen "Gegner" ist ein individuelles Eingehen auf jeden dieser vermeindlich gleich gelagerten Fälle geboten. Insbesondere dann, wenn Kinder im Spiel sind, wird im Rahmen einer Scheidung oft besonders gestritten. Nicht selten kommt es zu einer vorläufigen oder einer einstweiligen Anordnung, in der Regel wegen einer Umgangsverweigerung durch die Ehefrau bzw. Unterlassung von Unterhaltszahlungen durch den Ehemann. Aber selbst, wenn es soweit kommt, sollte das Ziel sein, den Kindern, die für ein Scheitern der Ehe (bzw nichteheliche Lebensgemeinschaft) gerade nicht verantwortlich sind, jedenfalls mittelfristig eine Basis zu geben, mit der ihnen beide Eltern erhalten bleiben. Kinder brauchen diese Perspektive und dafür sind beide Eltern verantwortlich. Wählen Sie einen Anwalt (Scheidungsanwalt), mit dem Sie sich vorstellen können, über einen längeren Zeitraum zusammen zu arbeiten und der nicht alleine darauf abstellt, einen weiteren Fall wie die anderen auch einfach nur schnell abzuarbeiten, sondern der zuhört, Sie zielführend begleitet und mit sachlicher Distanz und gegebenenfalls auch Beharrlichkeit Ihre Interessen wahrt. Das gilt natürlich auch, wenn Sie nicht verheiratet sind oder keine Kinder mit betroffen sind.

Mit Ihren Emotionen kann umgegangen werden.

 
 
Anwalt für Familienrecht:

Rechtsanwalt Thomas Richter
Ainmillerstraße 33, 80801 München (Schwabing)

Tel.: 089 / 489 966 58, Fax.: 089 / 489 966 59
(Termine nur nach Vereinbarung)




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Personalien

Jahrgang 1963, geboren, aufgewachsen und studiert in München, seit 1996 als Anwalt zugelassen und tätig.

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 Impressum:

Verantwortlicher: Rechtsanwalt Thomas Richter, München

Kanzlei: Rechtsanwalt Thomas Richter, Ainmillerstraße 33, 80801 München, USt-IdNr: DE199344838
Kontakt: Rechtsanwalt Thomas Richter, Telefon 48996658, Fax 48996659
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München,
Tal 33, 80331 München (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/)
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München,
Tal 33, 80331 München  (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/)
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
  - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  - Fachanwaltsordnung (FAO)
  - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
  - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
 Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter
 http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

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